Satzung Hobbykegelverein
„Die Dummbraddler“
Mitglieder ab 01.01.2012:
Peter Lamar; Gaby Lamar; Horst Frey; Steffen Neumann;
Tanja Mittenbühler; Diana Duscha
§1 Mitgliedschaft
Die Gründungs- Mitglieder des am 03.04.2010 entstandenen Clubs sind folgende Personen:
Lamar Peter
Lamar Gabriele
Frey Horst
Frey Susi (ausgeschieden April 2011)
Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die offene Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
Jedes neue Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift seine Einverständnis mit dieser Satzung und erhält eine Kopie derselben.
Alle in den nächsten Paragraphen erwähnten Mehrheitsbeschlüsse gehen von der tatsächlichen Mitgliederzahl aus und nicht von den im Beschlussmoment anwesenden Mitgliedern.
§2 Ämter und Generalversammlung
Die notwendigen Ämter werden wie folgt aufgeteilt:
Gabriele Lamar Schriftführer Kegelbuch und Kassenwart
Horst Frey Getränkewart und Getränkekasse
Steffen Kassenprüfer
Alle Ämter sind ehrenamtlich und werden auf der jährlichen Generalversammlung von den Mitgliedern entweder bestätigt oder neu gewählt. Erforderlich ist die einfache Mehrheit. Eine Wahlperiode dauert 1 Jahr.
Die Getränkekasse wird am Ende des Jahres in die Kegelkasse übernommen. Danach wird das Kassenbuch zur Gegenkontrolle an den Kassenprüfer übergeben.
Eine Kassenprüfung kann auch während des Jahres nach Aufforderung und Beschluss durch eine 2/3 Mehrheit erfolgen.
§3 Kegelort und Zeit
Gekegelt wird alle zwei Wochen Samstags in der Zeit von 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr auf der Kegelanlage des PostSV in Saarbrücken Mecklenburgring 25. Für die Wahl eines neuen Kegelortes und Kegeltages ist die 2/3 Mehrheit erforderlich.
§4 Fehlen am Kegelabend
Im Interesse der Clubdisziplin hat jedes Mitglied zum Kegeln zu erscheinen. Kann ein Mitglied aus besonderen Grund nicht erscheinen, so hat es den durchschnittlichen Betrag des Kegelabends zu zahlen.
§5 Austritt, Ausschuss, Auflösung
Möchte eine Person seine Mitgliedschaft beenden, erhält es den anteiligen Betrag (eingezahlte Beträge abzüglich anteiliges Bahngeld 7 €) aus der Kegelkasse ausgezahlt.
Ist ein Mitglied durch verschiedene Vorfälle für den Club nicht mehr tragbar, so wird es ohne Anspruch auf Erstattung seines Anteils ausgeschlossen. Der Ausschluss kann jedoch nur mit einstimmigen Beschluss erfolgen.
Für die Auflösung des Kegelclubs ist die 2/3 Mehrheit erforderlich. In diesem Fall wird jedem Mitglied der anteilige Betrag ausgezahlt.
§6 Bahngeld
Als Bahngeld wird von jedem Mitglied 7 € pro Kegelabend festgelegt. Gastkegeler sind mit Ihrem Pauschalbeitrag von dieser Zahlung befreit.
§7 Gastkegler
Gastkegler können nach Einverständnis aller Mitglieder an einem Kegelabend teilnehmen.
Hierfür sind pro Person 10 € in die Kegelkasse zu zahlen. Weitere Kosten durch verlorene Spiele oder sonstige Strafgelder fallen nicht an. Die Kosten für Getränke sind jedoch gesondert zu entrichten.
§8 Verwendung der Kegelkasse
Von den eingehenden Geldern werden die dem Club entstehenden Kosten gedeckt. Der Rest verbleibt in der Kegelkasse. Die Mitglieder entscheiden mit 2/3 Mehrheit für welchen Zweck das Geld aus der Kegelkasse verwendet wird.
§9 Entschuldigungen
Für das Nichtteilnehmen an bereits geplanten Veranstaltungen/ Fahrten u.s.w. zählen nur ernste Gründe wie z.B. tatsächliche Krankheit, Todesfall in der Familie, kurzfristige Urlaubsstreichungen vom Arbeitgeber oder ähnliches. Andere Ereignisse werden von Fall zu Fall entschieden.
§10 Sonstiges
Alle nicht besonders aufgeführten Fälle werden von Fall zu Fall durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit entschieden. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit.
Belange, die das Kegeln während des Kegelabends betreffen und in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden von den Mitgliedern mit 2/3 Mehrheit entschieden
Saarbrücken 03.04.2010