Satzung Hobbykegelverein
 „Die Dummbraddler“
 

Mitglieder ab 01.01.2023:

Peter Lamar; Gaby Lamar; Steffen Neumann, Dirk Klobsch, Ursula Jürgens

 
§1 Mitgliedschaft
 
          Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist die offene Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
Jedes neue Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit dieser Satzung und erhält eine Kopie derselben.
 
Alle in den nächsten Paragrafen erwähnten Mehrheitsbeschlüsse gehen von der tatsächlichen Mitgliederzahl aus und nicht von den im Beschlussmoment anwesenden Mitgliedern.
 
§2 Ämter und Generalversammlung
 
Die notwendigen Ämter werden wie folgt aufgeteilt:
 
Gabriele Lamar               Schriftführer Kegelbuch und Kassenwart
Steffen Neumann            Pudelliste und Kassenprüfer
Peter Lamar                    Webseitengestaltung und Mann für alles sonstige
 
Alle Ämter sind ehrenamtlich und werden auf der jährlichen Generalversammlung von den Mitgliedern entweder bestätigt oder neu gewählt. Erforderlich ist die einfache Mehrheit. Eine Wahlperiode dauert 1 Jahr.
 
Am Jahresende wird das Kassenbuch zur Gegenkontrolle an den Kassenprüfer übergeben, um die Richtigkeit der Einträge zu bestätigen.
 
Eine Kassenprüfung kann auch während des Jahres nach Aufforderung und Beschluss durch eine 2/3 Mehrheit erfolgen.
 
§3 Kegelort und Zeit
 
Gekegelt wird nach gemeinsamer Terminabsprache. Für die Wahl eines neuen Kegelortes und Kegeltages ist die 2/3 Mehrheit erforderlich.
 
§4 Fehlen am Kegelabend
 
Im Interesse der Clubdisziplin soll jedes Mitglied zu den vereinbarten Kegel-Terminen erscheinen, es sei denn, wichtige Termine verhindern dies.
Ab 2023 treten die 10 € Pauschale bei Nichterscheinen wieder in Kraft, um die Bahngebühr-Zahlungen immer gewährleisten zu können.
 
§5 Austritt, Ausschuss, Auflösung
 
Möchte eine Person seine Mitgliedschaft beenden, erhält es den anteiligen Betrag (eingezahlte Beträge abzüglich anteiliges Bahngeld 10 €) aus der Kegelkasse ausgezahlt.
 
Ist ein Mitglied durch verschiedene Vorfälle für den Club nicht mehr tragbar, so wird es ohne Anspruch auf Erstattung seines Anteils ausgeschlossen. Der Ausschluss kann jedoch nur mit einstimmigem Beschluss erfolgen.
 
Für die Auflösung des Kegelclubs ist die 2/3 Mehrheit erforderlich. In diesem Fall wird jedem Mitglied der anteilige Betrag ausgezahlt.
 
§6 Bahngeld
 
Als Bahngeld wird seit 2022 von jedem Mitglied 10 € pro Kegelabend festgelegt. Gastkegler sind mit Ihrem Pauschalbeitrag von dieser Zahlung befreit.
 
§7 Gastkegler
 
Gastkegler können nach Einverständnis aller Mitglieder an einem Kegelabend teilnehmen.
Hierfür sind pro Person pauschal 10 € in die Kegelkasse zu zahlen. Weitere Kosten durch verlorene Spiele oder sonstige Strafgelder fallen nicht an.
 
§8 Verwendung der Kegelkasse
 
Von den eingehenden Geldern werden die dem Club entstehenden Kosten gedeckt. Der Rest verbleibt in der Kegelkasse.
Die Mitglieder entscheiden mit 2/3 Mehrheit, für welchen Zweck das Geld aus der Kegelkasse verwendet wird.
 
§9 Entschuldigungen
 
Für das Nichtteilnehmen an bereits geplanten Veranstaltungen/ Fahrten u.s.w. zählen nur ernste Gründe wie z.B. Krankheit, kurzfristige Urlaubsstreichungen vom Arbeitgeber oder ähnliches. 

§10 Sonstiges
 
Alle nicht besonders aufgeführten Fälle werden von Fall zu Fall durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit entschieden. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit.
 
Belange, die das Kegeln während des Kegelabends betreffen und in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden von den Mitgliedern mit 2/3 Mehrheit entschieden
 
 
                                                                                               überarbeitet,  Saarbrücken, 15.12.2022